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   FG Rheinland-Pfalz, 06.08.2008 - 6 K 2333/06   

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https://dejure.org/2008,2848
FG Rheinland-Pfalz, 06.08.2008 - 6 K 2333/06 (https://dejure.org/2008,2848)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.08.2008 - 6 K 2333/06 (https://dejure.org/2008,2848)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. August 2008 - 6 K 2333/06 (https://dejure.org/2008,2848)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Vorsteuerabzugs für ein gemischt genutztes Wohngebäude wegen einer Nutzung der Räume im Keller des Hauses für eine nebenberufliche Tätigkeit als Buchführungshelfer; Eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung des Unternehmers bei ...

  • Judicialis

    UStG § 15 Abs. 1; ; UStG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 1 und 2; EWGRichtl-77/388 Art. 4
    Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Vorsteuerabzug für Baurechnungen muss schon mit den Umsatzsteuervoranmeldungen beantragt werden

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vorsteuerabzug: Zeitpunkt der Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug: Wer zu spät anmeldet, den bestraft der Fiskus

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug für Baurechnungen muss mit Umsatzsteuer-Voranmeldung beantragt werden

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vorsteuerabzug: Zeitpunkt der Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1921
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.01.2002 - V R 61/96

    Vermeidung der Umsatzsteuer bei Verkauf eines vorsteuerbefreiten Pkw

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.08.2008 - 6 K 2333/06
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist die Frage, ob ein Steuerpflichtiger im Einzelfall Gegenstände für Zwecke seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten i.S. von Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG erworben hat, eine Tatfrage, die unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten des Sachverhalts, zu denen die Art der betreffenden Gegenstände und der zwischen dem Erwerb der Gegenstände und ihrer Verwendung für Zwecke der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Steuerpflichtigen liegende Zeitraum gehören, zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 31. Januar 2002 - V R 61/96, BFH/NV 2002, 742).
  • BFH, 28.11.2002 - V R 51/01

    Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.08.2008 - 6 K 2333/06
    Ohne die Sofortentscheidung des Unternehmers über die beabsichtigten Verwendungsumsätze kann der Vorsteuerabzugsanspruch dem Grunde und der Höhe nach nicht beurteilt werden (BFH-Urteil vom 28. November 2002 - V R 51/01, BFH/NV 2003, 515).
  • FG Niedersachsen, 03.01.2008 - 16 K 558/04

    Zulässigkeit eines vollständigen Vorsteuerabzugs aus gemischt genutzten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.08.2008 - 6 K 2333/06
    b) Das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil vom 3. Januar 2008 - 16 K 558/04, EFG 2008, 809) ist der Ansicht, dass als Beweisanzeichen für die Zuordnungsentscheidung zum Unternehmen der Vorsteuerabzug in der erstmöglichen Steuererklärung und damit gegebenenfalls auch bereits in Umsatzsteuervoranmeldungen geltend gemacht werden müsse.
  • FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07

    Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs als Beweisanzeichen i.R.d. Zuordnung eines

    In der Entscheidung vom 05. August 2008 (6 K 2333/06, EFG 2008, 1921) hatte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz über einen Fall zu entscheiden, in dem für den Unternehmer eine Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen aus vorangegangener unternehmerischer Tätigkeit bestand.

    Insofern besteht auch keine Divergenz zu der Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 05. August 2008 (6 K 2333/06, a.a.O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 6 K 1004/09

    Zeitnahe Dokumentation einer Zuordnungsentscheidung durch

    Das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 05.08.2008 - 6 K 2333/06 sei nicht einschlägig, da die Klägerin noch keine Umsätze erzielt habe und deshalb nicht verpflichtet gewesen sei, Umsatzsteuer-Voranmeldungen einzureichen.

    Soweit der Steuerpflichtige gemäß § 18 UStG zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet ist, muss er diese Zuordnungsentscheidung durch Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs bereits mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum des Leistungsbezuges dem Finanzamt mitteilen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.08.2008 - 6 K 2333/06; Niedersächsisches FG Urteile vom 13.08.2009 - 16 K 463/07 und vom 15.04.2010 - 16 K 434/07, Revisionen anhängig hierzu unter den Az. V R 42/09 und V R 14/10).

    Eine evtl. zeitnahe Äußerung des Steuerpflichtigen seinem Steuerberater gegenüber wäre dafür nicht ausreichend (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.08.2008 - 6 K 2333/06).

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 6 K 1005/09

    Zeitnahe Dokumentation einer Zuordnungsentscheidung durch

    Das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 05.08.2008 - 6 K 2333/06 sei nicht einschlägig, da die Klägerin noch keine Umsätze erzielt habe und deshalb nicht verpflichtet gewesen sei, Umsatzsteuer-Voranmeldungen einzureichen.

    Soweit der Steuerpflichtige gemäß § 18 UStG zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet ist, muss er diese Zuordnungsentscheidung durch Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs bereits mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum des Leistungsbezuges dem Finanzamt mitteilen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.08.2008 - 6 K 2333/06; Niedersächsisches FG Urteile vom 13.08.2009 - 16 K 463/07 und vom 15.04.2010 - 16 K 434/07, Revisionen anhängig hierzu unter den Az. V R 42/09 und V R 14/10).

    Eine evtl. zeitnahe Äußerung des Steuerpflichtigen seinem Steuerberater gegenüber wäre dafür nicht ausreichend (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.08.2008 - 6 K 2333/06).

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 7 K 7451/04

    Umfang des Vorsteuerabzugs bei Errichtung von Bürogebäuden: Auslegung eines

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist die Frage, ob ein Steuerpflichtiger im Einzelfall Gegenstände für Zwecke seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne von Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG erworben hat, eine Tatfrage, die unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten des Sachverhalts, zu denen die Art der betreffenden Gegenstände und der zwischen dem Erwerb der Gegenstände und ihrer Verwendung für Zwecke der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Steuerpflichtigen liegende Zeitraum gehören, zu beurteilen ist (Finanzgericht Rheinland- Pfalz , Urteil vom 05.08.2008 - 6 K 2333/06, EFG 2008, 1921 mit Verweis auf BFH, Urteil vom 31.01.2002 - V R 61/96, BFH/NV 2002, 742).

    Unter diesen Umständen gibt die Einreichung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen für 2001 keinen Hinweis auf eine von der Klägerin abweichend zu ihrer ersten Zuordnung vorgenommenen anderweitigen Zuordnung von 10% der Fläche nunmehr für umsatzsteuerfreie Vermietung (anders in dem Fall des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz , Urteil vom 05.08.2008 - 6 K 2333/06, EFG 2008, 1921 für die Zuordnung von Räumen zur Privatsphäre des Steuerpflichtigen).

  • FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 462/07

    Erfordernis einer sofortigen Zuordnungsentscheidung im Zeitpunkt des

    In der Entscheidung vom 05. August 2008 (6 K 2333/06, EFG 2008, 1921) hatte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz über einen Fall zu entscheiden, in dem für den Unternehmer eine Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen aus vorangegangener unternehmerischer Tätigkeit bestand.
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 2350/07

    Vorsteuerabzug bei Option

    Teilt der Kläger abweichend von den Angaben in den Voranmeldungen dem Finanzamt erst in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung durch die Geltendmachung des vollen Vorsteuerbetrages aus den Rechnungen über die Errichtung des Gebäudes die Zuordnung des gesamten Gebäudes zum Unternehmen mit, ist ein Vorsteuerabzug nicht zu gewähren, soweit der Kläger durch seine -unterlassenen- Angaben zum Vorsteuerabzug in den Voranmeldungen eine andere Zuordnungsentscheidung zu erkennen gegeben hat (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. August 2008 - 6 K 2333/06, EFG 2008, 1921).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.02.2009 - 6 K 2641/06

    Flächenermittlung eines teilweise zu unternehmerischen Zwecken genutzten Gebäudes

    Ausreichend für den Nachweis der Zuordnungsentscheidung ist hierbei die rechtzeitige Geltendmachung im Rahmen der Jahressteuererklärung; die Angabe der Vorsteuerbeträge in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen im Sinne einer rechtzeitigen Bekanntgabe der Zuordnung ist nur dann zwingend, wenn der Steuerpflichtige bereits aus einer weiteren unternehmerischen Tätigkeit hierzu verpflichtet gewesen wäre (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.08.2008, 6 K 2333/06, EFG 2008, 1921).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2011 - 6 K 2016/08

    Zeitnahe Zuordnung eines Gebäudes zum Unternehmen

    Soweit der Steuerpflichtige gemäß § 18 UStG zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet ist, muss er diese Zuordnungsentscheidung durch Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs bereits mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum des Leistungsbezuges dem Finanzamt mitteilen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.08.2008 - 6 K 2333/06; Niedersächsisches FG Urteile vom 13.08.2009 - 16 K 463/07 und vom 15.04.2010 - 16 K 434/07, Revisionen anhängig hierzu unter den Az. V R 42/09 und V R 14/10).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1340/07

    Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden

    c) Der Senat vertritt hierzu die Auffassung, dass im Fall der Zuordnung eines gesamten Gebäudes zum Unternehmen, in dem ein Teil des Gebäudes für unternehmerische Zwecke genutzt wird, eine Zuordnungsentscheidung gegenüber dem Finanzamt mit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung bekannt gemacht werden kann, sofern nicht aus vorangegangener unternehmerischer Tätigkeit die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen besteht (vgl. für diesen Fall Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. August 2008 - 6 K 2333/06, EFG 2008, 1921).
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